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Das Unternehmen hat die zum 30. Juni 2018 abgelaufene Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses nicht eingehalten. Dies stellt einen Verstoß gegen § 18 Abs. 1 Ziffer 3 AGB Freiverkehr dar. Die Börse Düsseldorf hat der Emittentin gemäß § 19 Abs. 1 AGB Freiverkehr eine Frist bis zum 31. Juli 2018 zur Heilung dieses Regelwerkverstoßes gesetzt.